Die junge Dame war gestürzt. Rasch schwoll ihr Auge zu. Ob sie kurz bewusstlos gewesen war, konnte uns niemand mitteilen. Sie selbst verneinte eine Bewusstlosigkeit. Die Pupille, die Bewegung des Auges und der Bulbus waren aufgrund der Schwellung nicht mehr untersuchbar. Trotz der Strahlenbelastung wollten wir in diesem Fall eine CT-Bildgebung, da das Auge, der Sehnerv, die Orbita und das Gehirn nicht sicher beurteilbar waren.
Orakel: eine unauffällige Beurteilung der Opto- und Pupillomotorik bevor das Auge komplett zu geschwollen war, hätte vermutlich zu keiner bildgebenden Untersuchung geführt.
Mr. EvidenZ: "Time matters in Neuro Status"